Arbeitssicherheit
Jedes Unternehmen hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzte zu bestellen. Art und Umfang der Betreuung ergeben sich aus der Grundlage einer betriebsspezifischen Bewertung und aufgrund der allgemeinen Gefährdungen des jeweiligen Gewerbes.
Hierbei stehe ich Ihnen bei der Planung und Durchführung des betrieblichen Arbeitsschutzes und der sicherheitstechnischen Betreuung der Arbeitsplätze gemäß ASiG § 6 bzw. der DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) gerne zur Seite.
Zu den Leistungen gehören u. a.:
– Sicherheitstechnische Komplett- und Teilbetreuung
– Unterstützung bei der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung
– Unterstützung des Unternehmens in allen Fragen der Arbeitssicherheit
– Unterstützung des Unternehmens bei Verhandlungen mit Behörden
– Regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten
– Feststellung von Mängeln
– Vorschläge zur Beseitigung eventueller Mängel
– Wirkungskontrollen
– Motivation der Beschäftigten
– Unterstützung bei der Unterweisung der Beschäftigten
– Einsatz von Informations- und Anschauungsmaterial
– Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
– Erstellung von Gefahrstoffkatastern
– Unfallrecherche und entprechendes Angebot für präventive Maßnahmen
– Unterstützung bei der Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen